Rechtsprechung
LAG Sachsen, 27.11.1996 - 1 Sa 447/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Feststellung der Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung; Zulässigkeit der Aufspaltung einer Tarifnorm in einen konstitutiven und einen deklaratorischen Teil ; Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfristen trotz eigener tariflicher Regelung; Wiedergabe des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 13.02.1996 - 12 Ca 10468/95
- LAG Sachsen, 27.11.1996 - 1 Sa 447/96
- BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 767/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Tarifliche Kündigungsfristen
Auszug aus LAG Sachsen, 27.11.1996 - 1 Sa 447/96
In nun schon ständiger Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, die Tariföffnungsklausel des § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB n. F. sei nicht so zu verstehen, daß lediglich in künftigen Tarifverträgen von den gesetzlichen Kündigungsfristen abgewichen werden könne (vgl. nur BAG, Urteile vom 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94 - und 14.02.1996 - 2 AZR 166/95 -).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur zuletzt die Urteile vom 14.02.1996 - 2 AZR 166/95 - und - 2 AZR 201/95 - m. w. N.) ist bei Tarifverträgen jedenfalls durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d. h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 166/95 - klargestellt, daß auch eine konstitutive Gesamtregelung der tariflichen Kündigungsfristen in Teilbereichen deklaratorische Regelungen enthalten kann.
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94
Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und …
Auszug aus LAG Sachsen, 27.11.1996 - 1 Sa 447/96
In nun schon ständiger Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, die Tariföffnungsklausel des § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB n. F. sei nicht so zu verstehen, daß lediglich in künftigen Tarifverträgen von den gesetzlichen Kündigungsfristen abgewichen werden könne (vgl. nur BAG, Urteile vom 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94 - und 14.02.1996 - 2 AZR 166/95 -). - BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 201/95
Verlängerte Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Sachsen, 27.11.1996 - 1 Sa 447/96
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur zuletzt die Urteile vom 14.02.1996 - 2 AZR 166/95 - und - 2 AZR 201/95 - m. w. N.) ist bei Tarifverträgen jedenfalls durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d. h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
- BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 767/96 Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. November 1996 - 1 Sa 447/96 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.